Abmahnung der Nammo Schönebeck GmbH durch den Rechtsanwalt Frederick Seifert und Patentanwalt Thomas Seifert wegen Markenrechtsverletzung an Bildmarke
Die Abmahnung der Nammo Schönebeck GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts wird näher ausgeführt, dass unser Mandant eine mit der eingetragenen Unionsmarke fast identische Bildmarke zum einen auf einem Flyer und weiter auf seiner Unternehmens-Website nutze. Das von der Nammo Schönebeck GmbH eingetragene Zeichen würde in fast identischer Form von unserem Mandaten im Rahmen seines Firmenlogos verwendet. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte der Nammo Schönebeck GmbH dar, der das ausschließliche und alleinige Recht zustehe, die eingetragene Bildmarke zu verwenden.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Weiter werden Schadensersatzforderungen sowie Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € in Aussicht gestellt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Nanno Schönebeck GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.