Abmahnung des Herrn Alexander Walter durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Markenrechtsverletzung an der deutschen Marke „all-around24“

14. November 2016
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Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Namen des Herrn Alexander Walter einen unseren Mandanten wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ab. Er soll sich im Rahmen der Handelsplattform Amazon an ein Angebot des Herrn Walter angehängt haben, obwohl er angeblich ein anderes als das genannte Produkt vertreibt.

Die Abmahnung des Herrn Alexander Walter im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass Herr Alexander Walter auf der Handelsplattform Amazon.de unter anderem Flachmänner vertreibt, wobei an verschiedenen Stellen des Angebots durch mehrfache Nennung des Markennamens sowie durch die Verwendung des ® – Zeichens klargestellt werde, dass es sich um ein Produkt einer eingetragenen Marke handelt. An ein solches Angebot soll sich unser Mandant angehängt haben und nicht das entsprechende Markenprodukt geliefert haben. Dieses Verhalten stellt nach Meinung der Gegenseite eine Verletzung der Marke „all-around24“ – als deren Inhaber Herr Alexander Walter in dem Schreiben angegeben wird – dar. Darüber hinaus sei im Anhängen an die Produktbeschreibung eine Irreführung über die wesentlichen Merkmale der Ware seitens unseres Mandanten zu sehen.

Infolgedessen fordert die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei sie dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.531,90 bezahlen, die die Gegenseite aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 50.000,- berechnen, sowie für die Kosten des Testkaufs i.H.v. EUR 110,92, aufkommen. Insgesamt habe er damit einen Betrag i.H.v. EUR 1.642,82 zu zahlen. Auch die Geltendmachung weiterer Ansprüche – wie Schadensersatzansprüche – behält sich Herr Alexander Walter ausdrücklich vor. Hierfür soll unser Mandant Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere über Herkunfts- und Vertriebswege der rechtsverletzenden Produkte, erteilen. Anhand dieser Informationen soll dann die Höhe eines zusätzlich zu zahlenden Schadensersatzes beziffert werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Alexander Walter

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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