Abmahnung des Herrn Carsten Schranz wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „proaktiv-coach“

04. Juli 2016
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Unser Mandant hat eine Abmahnung des Herrn Carsten Schranz erhalten. Der Abmahnung liegt eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an der deutschen Wortmarke „proaktiv-coach“ zu Grunde.

Die Abmahnung des Herrn Carsten Schranz im Einzelnen

Die von Herrn Carsten Schranz ausgesprochene Abmahnung definiert zunächst zusammenhanglos den Begriff „Schaden“ mit einem Auszug aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Folgend ist Herr Schranz der Ansicht, dass unser Mandat durch seinen Webseitenauftritt ein Verstoß „gegen geltendes Urheberrecht“ (gemeint ist wohl Markenrecht) begehe, indem er zumindest den Markenbestandteil „proaktiv“ ohne Einverständnis des Markenrechtsinhabers verwendet habe.

Aus diesem Grund hätte Herr Schranz gegenüber unserem Mandaten einen Anspruch auf die Abgabe einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Insbesondere habe unser Mandant Herrn Schranz einen im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz in Höhe von 1.125,00 € zu zahlen. Hiermit wäre die Angelegenheit noch außergerichtlich erledigt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Carsten Schranz

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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