Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen irreführender Werbung auf eBay

04. Juli 2016
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Unseren Mandanten erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e. V. aufgrund vermeintlich unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben in einem seiner eBay-Angebote.

Die Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e. V. im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant auf eBay ein alkoholisches Getränk anbiete und die Verbraucher hierbei auf eine positive Wirkung für die Gesundheit bei Einnahme hinweise. Diese positive Wirkung sei jedoch keine der Health-Claims-Verordnung nach zulässige Angabe. Zudem sei die ausgelobte gesundheitsbezogene Wirkung nicht ausreichend wissenschaftlich gesichert. Insofern bewerbe er das Getränk irreführend, wodurch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gegeben seien.

Er wird dazu aufgefordert, diese Werbung mit sofortiger Wirkung einzustellen. Außerdem habe er die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und zudem einen angemessenen Anteil an den Aufwendungen des Vereins für die vorprozessuale Abmahnung zahlen, mithin 194,98 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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