Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren TV-Folgen der Serie „The Big Bang Theory“

04. Juli 2016
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Uns erreicht eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer. In dieser werden Rechte gegen unseren Mandanten aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an mehreren Folgen der TV-Serie „The Big Bang Theory“ geltend gemacht.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent die TV-Folgen „The Big Bang Theory – The Celebration Experimentation, TV-Folge“, „The Big Bang Theory – The Positive Negative Reaction, TV-Folge“ und „The Big Bang Theory – The Sales Call Sublimation [The Big Bang Theory – Der romantische Asteroid], TV-Folge“ anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung der Werke zu sehen. Denn zu einer solchen Verbreitung sei nur – so wird zumindest angegeben – die Warner Bros. Entertainment GmbH berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagten Werken geltend zu machen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 1.200,- bezahlen sowie Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 281,30, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 2.200,-. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 1.481,30 von unserem Mandanten zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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