Erneute Abmahnung und Geltendmachung einer Vertragsstrafe des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzulässiger Vertragsklauseln in den AGB und einer veralteten Widerrufsbelehrung
Die Abmahnung und Vertragsstrafenforderung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen
Unser Mandant hatte sich bereits in der Vergangenheit gegenüber der abmahnenden Partei verpflichtet, es zu unterlassen, bestimmte unwirksame AGB sowie eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e .V. gibt in dem Schreiben an, dass unser Mandant auf der Startseite seiner Internetpräsenz die identischen Klausen weiterverwenden würde. Dies begründe ihrer Meinung nach einen erneuten Unterlassungsanspruch sowie einen Verstoß gegen die in der Vergangenheit abgegebene strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Infolgedessen soll unser Mandant erneut eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Zudem fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. die Bezahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 5.100,-.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben sowie jedes Vertragsstrafenschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.