Abmahnung des Herrn Michael Schmidt durch die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner wegen unberechtigter Kennzeichenverwendung der Wortmarke „Royal Mirage“

21. Juli 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner im Namen des Herrn Michael Schmidt vor. Unser Mandant soll die Kennzeichenrechte an der Wortmarke „Royal Mirage“ verletzt haben.

Die Abmahnung des Herrn Michael Schmidt im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts Sonnenschirme, Möbel und Kissen unter der nicht eingetragene Wort-/Bildmarke „Royal Mirage“ anzubieten. Die derart verwendete Marke enthalte dabei als Kennzeichenbestandteil die Wortkombination „Royal Mirage“, welche jedoch -so wird zumindest angegeben – als Wortmarke für Sonnenschirme, Möbel, Polsterauflagen, Textilwaren und Kissen zugunsten des Herrn Michael Schmidt eingetragen sei. In der Ausgestaltung der Wortmarke, in die Herr Schmidt nicht eingewilligt haben soll, sehen die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner eine Verwechslungsgefahr zu der eingetragenen Marke bzw. eine Ausnutzung der Wertschätzung der Marke von Herrn Michael Schmidt in unrechtmäßiger Art und Weise.

Infolge der angeblich unberechtigten Kennzeichenverwendung, wird von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem soll unser Mandant seine Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach anerkennen und Auskunft über die Zeiträume der gerügten Verstöße erteilen, anhand derer die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner dann die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes berechnen wollen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Michael Schmidt

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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