Abmahnung des Herrn Özkan durch den Rechtsanwalt Göktekin wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung und fehlender Anbieterkennzeichnung

16. August 2016
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Özkan, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Göktekin, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Ansprüche wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen seines eBay-Auftritts geltend gemacht.

Die Abmahnung des Herrn Özkan im Einzelnen

In dem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen der Internetplattform „eBay“ seine Käufer nicht ausreichend über ihr bestehendes Widerrufsrecht zu belehren, obwohl er hierzu als angeblich gewerblicher Anbieter verpflichtet sei. Daneben wird ihm unterstellt, dass die erforderliche Anbieterkennzeichnung bzw. ein Impressum gänzlich fehle und dem Käufer so nicht ersichtlich sei, mit wem der Vertrag zustande kommt.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechender Entwurf dem Abmahnschreiben bereits beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz. insbesondere Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 745,40 bezahlen, welchen der gegnerische Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Özkan

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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