Abmahnung des Herrn Prof. Dieter Leistner durch die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk

26. Oktober 2020
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Die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen mahnen einen unserer Mandanten im Namen des Herrn Prof. Dieter Leistner ab. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unsere Mandantschaft habe eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk begangen.

Die Abmahnung des Herrn Prof. Dieter Leistner im Einzelnen

Konkret wird unser Mandant beschuldigt, das streitgegenständliche Lichtbild durch die Nutzung auf seiner Internetseite vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierzu verweisen die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen auf die §§ 16 und 19a UrhG. Angeblich sei die Gegenseite alleiniger Urheber und Rechteinhaber des Lichtbildwerkes. Folglich solle diese vermeintlich gegebene Urheberrechtsverletzung rechtswidrig und schuldhaft erfolgt sein.

Unsere Mandantschaft sei deshalb zur Unterlassung und umfassenden Auskunft verpflichtet. Demzufolge wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bereits als Anlage bei.

Außerdem soll unser Mandant die vermeintlich unberechtigte Nutzung des Werks von Herrn Prof. Dieter Leistner einstellen. Darüber hinaus sei unsere Mandantschaft zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet. Die Gegenseite gibt an, den angeblichen Lizenzschaden und die hiesigen Gebühren nachträglich zu beziffern.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Prof. Dieter Leistner

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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