Abmahnung des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V. wegen irreführender Werbung
Die Abmahnung des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird dazu aufgeführt, dass die Begriffe „Textilleder“ und „PU-Leder“ wettbewerbswidrig im Sinne des von §§ 3,5 UWG seien. Angeblich existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein Material welches so bezeichnet werden dürfte. Vielmehr handelt es sich dabei um Begriffe die von der Werbebranche erfunden wurden, um billigen Kunststoff in die Nähe von wertigem Leder bzw. Textil zu rücken. Diese Begriffe sollen den Verbraucher in die Irre führen, da die damit beworbenen Artikel gerade nicht aus Leder hergestellt seien.
Aufgrund dieses vermeintlichen Verstoßes, soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben soll unser Mandant durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von EUR 250.- die Kosten dieser Abmahnung tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.