Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und unzulässiger AGB-Klauseln

15. April 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops mehrere Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops eine veraltete und damit fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie mehrere unzulässige AGB-Klauseln zu verwenden. Des Weiteren werde dem Verbraucher das nach § 356 Abs. 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB erforderliche Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird unserem Mandanten vorgeworfen, mit Preisen zu werben, welche – jedenfalls vor Einlegen der Ware in den Warenkorb – nicht die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten würden. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar, nach der gegenüber Verbrauchern immer der Endpreis inklusive Umsatzsteuer anzugeben sei.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 243,95.- geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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