Abmahnung der Firma Heinz Werner Welchert e. K., Inhaber Heinz Werner Welchert durch Rechtsanwalt Michael Heymann wegen unerlaubter Email-Werbung

15. April 2016
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Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Firma Heinz Werner Welchert e. K. einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich wettbewerbswidrig verhalten haben, indem er angeblich unaufgefordert eine Werbe-Emails versandt habe.

Die Abmahnung der Firma Heinz Werner Welchert e. K. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Heymann näher an, dass unser Mandant der Firma Heinz Werner Welchert e. K. angeblich per Email ein Schreiben übersandt hätte, in dem er Produkte angeboten und so für sein Unternehmen geworben hätte. Allerdings hätten Geschäftskontakte zwischen den Parteien weder in der Vergangenheit bestanden, noch seien sie für die Zukunft erwünscht. Durch dieses vermeintliche Verhalten unseres Mandanten sieht die Gegenseite einen Verstoß gegen § 7 III, 8 UWG, 823, 1004 BGB. Zwar gelte das UWG mangels bestehenden Wettbewerbsverhältnisses nicht direkt, unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in den eingerichteten Gewerbebetrieb im Sinne des § 823 BGB seien jedoch für die Beurteilung des betriebsbezogenen Eingriffs bei Nichtkonkurrenten dieselben Erwägungen anzustellen, die im Rahmen des Wettbewerbsrechtes gelten.

Infolgedessen soll unser Mandant die angeblich wettbewerbswidrige Werbung gegenüber der Firma Heinz Werner Welchert e. K. unverzüglich einstellen und eine Unterlassungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Zudem wird er dazu aufgefordert, Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 281,30 zu bezahlen, die Rechtsanwalt Heymann aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 3.000,- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Heinz Werner Welchert e. K.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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