Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Pflichtinformationen
Die Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) im Einzelnen
Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) wirft unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben vor, im Rahmen seiner Tätigkeit auf der Internet-Handelsplattform eBay den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anzubieten und dabei für einzelne Artikel mit einer Garantie zu werben ohne die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen anzuführen. Dadurch soll unser Mandant gegen die ihm angeblich obliegenden Informationspflichten vor Abgabe der Vertragserklärung gem. Artikel 246 § 1 Abs. 1 S1. Nr. 5 und 246a § 4 Abs. 1 EGBGB verstoßen. In diesem vermeintlichen Vorgehen sieht die Gegenseite wettbewerbswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten begründet.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei der VDAK e.V. dem Abmahnschreiben bereits einen entsprechenden Entwurf beigefügt hat. Zudem soll unser Mandant Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgung i.H.v. EUR 142,80 bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.)
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.