Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung bezüglich zweier Tonaufnahmen

11. Dezember 2018
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Die DigiRights Administration GmbH mahnt einen unserer Mandanten wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an zwei Tonaufnahmen ab. In dem durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochenen Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, die Musiktitel „J Balvin & Willy Williams – Mi Gente“ und „Consoul Trainin – Take me to Infinity“ in dem Filesharing-Netzwerk Bittorent öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian zeigt in dem Abmahnschreiben die rechtliche Vertretung der DigiRights Administration GmbH an, die nach Angaben des Rechtsanwalts Inhaberin des ausschließlichen Rechts ist, die Tonaufnahmen „J Balvin & Willy Williams – Mi Gente“ und „Consoul Trainin – Take me to Infinity“ öffentlich zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis soll unser Mandant eben diese Tonaufnahmen über seinen Internetanschluss mittels des Filesharing-Netzwerks Bittorrent Dritten zum Download angeboten haben.

Der gegnerische Rechtsanwalt verweist darauf, dass seiner Mandantin durch die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke im Internet, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen oder Filesharing-Systeme wie zum Beispiel Bittorrent und eDonkey/eKad, erhebliche Schäden entstehen. Aufgrund dessen hat die DigiRights Administration GmbH eine externe Firma mit der Überwachung von Filesharing-Systemen beauftragt, um diese auf Angebote hin zu überprüfen, die ihre Rechte verletzen und um die Identität der Verletzer offen zu legen.

Im Wege dieser Überwachung sei festgestellt worden, dass unser Mandant von seinem Internetanschluss aus die benannten Tonaufnahmen durch die Verwendung der Internettauschbörse Bittorrent anderen Nutzernweltweit zugänglich gemacht hat. Im Wege eines Gerichtsverfahrens wurde dem betroffenen Internet Service Provider gestattet, Auskunft über Name und Anschrift unserer Mandantschaft zu erteilen. Nach Aussage der Gegenseite spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass unser Mandant als Anschlussinhaber die Verletzungshandlung auch selbst begangen hat.

Zur Entkräftung dieses Anscheinsbeweises treffe unsere Mandantschaft eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Insofern reiche es nicht aus, die Tat zu bestreiten oder pauschal auf Dritte zu verweisen. Nach Ansicht des gegnerischen Rechtsanwalts stehe damit fest, dass von dem Internetanschluss unseres Mandanten aus die oben genannten Tonaufnahmen zum Download angeboten wurden. Dadurch seien die Rechte der DigiRights Administration GmbH, unter anderem aus § 19a UrhG, verletzt worden.

Aufgrund dieser behaupteten Rechtsverletzung fordert die Gegenseite unsere Mandantschaft auf, zur Ausräumung einer vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian als Vorschlag bereits beigefügt. Der gegnerische Anwalt weist unseren Mandanten an, eine ausreichende und unterzeichnete Unterlassungserklärung fristgerecht zurückzusenden. Andernfalls wolle er seiner Mandantschaft nahelegen, ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen unseren Mandanten einzuleiten.

Dies wäre nach Angaben der Gegenseite mit erheblichen Kosten für unseren Mandanten verbunden: Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche werde er seiner Mandantschaft empfehlen, im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 805,20, errechnet aus einer 1,3-fachen Anwaltsgebühr des Gegenstandswertes in Höhe von EUR 13.000.-, einzuklagen. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, rät die Gegenseite unserem Mandanten deshalb zur Unterzeichnung eines beigefügten Vergleichsangebots, das die Bezahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 800.- vorsieht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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