Abmahnung der arte fiori e.K. durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

10. Dezember 2018
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Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds mahnt im Namen der arte fiori e.K. einen unserer Mandanten ab und macht Rechte wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in seinem Internetshop geltend.

Die Abmahnung der arte fiori e.K. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds vorgeworfen, sich als Onlinehändler für Lebensmittelprodukte wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret führt die Gegenseite dazu an, dass unser Mandant seinen Kunden auf eine Widerrufsmöglichkeit hinweist, die so nicht gegeben ist und einer alten Gesetzeslage entspricht. Dies stellt nach Auffassung der Gegenseite ein wettbewerbswidriges Verhalten unseres Mandanten nach §§ 3, 3a UWG dar. Darüber hinaus liege ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vor, da unsere Mandantschaft seine Kunden über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts täusche.

Aufgrund dieser angeblichen Wettbewerbsverstöße machen die gegnerischen Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Hinsichtlich einer angeblich bestehenden Wiederholungsgefahr wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein bereits vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits als Anlage beigefügt.

Darüber hinaus wird von unserer Mandantschaft verlangt, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die gegnerischen Rechtsanwälte berechnen diese Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von EUR 10.000.- in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, weshalb unserem Mandanten Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt EUR 887,02.- in Rechnung gestellt werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der arte fiori e.K.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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