Abmahnung der Frau Heike Wiese durch die Sozietaet Schmidt et Schmidt Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Allergen- und Nährwertangaben
Die Abmahnung der Frau Heike Wiese im Einzelnen
Unserer Mandantin wird in dem Schreiben vorgeworfen, den Verbrauchern über ihren Online-Shop Angebote bereit zu halten, die nicht den Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen. Konkret führt die Gegenseite an, unsere Mandantin würde Allergene nicht ordnungsgemäß kennzeichnen, obwohl die angeboten Produkte nach der Verordnung kennzeichnungspflichtig seien. Darüber hinaus sollen bei manchen Angeboten erforderliche Nährwertangaben fehlen. Darin sieht die Gegenseite eine Irreführung der Verbraucher begründet. Ebenso würde sich unsere Mandantin durch die vermeintlichen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, konkret gegen §§ 3, 3a, 5, 5 a UWG einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Infolgedessen wird sie dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei dem Schreiben ein Vorschlag dafür beigefügt wurde. Zudem soll unsere Mandantin Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 887,03 bezahlen, wobei die Gegenseite zu dieser Berechnung einen Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- angesetzt haben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Heike Wiese
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.