Abmahnung der Grenzpaket GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Wolff Göbel Wagner wegen der vermeintlich urheberrechtswidrigen Nutzung von Verzollungs-AGB
Die Abmahnung der Grenzpaket GmbH im Einzelnen
Die Rechtsanwaltskanzlei Wolff Göbel Wagner führt aus, dass die Grenzpaket GmbH Verzollungs-Dienstleistungen anbiete. Dafür habe sie die Rechtsanwaltskanzlei Wolff Göbel Wagner vor mehreren Jahren mit der Erstellung von speziellen Verzollungs-AGB mandatiert. Die AGB seien von den gegnerischen Rechtsanwälten erstellt worden und der Grenzpaket GmbH seien diesbezüglich die vollumfänglichen Nutzungsrechte eingeräumt worden.
Nach Aussage der Gegenseite habe unser Mandant diese Verzollungs-AGB deckungsgleich auf seiner Website veröffentlicht, ohne über ausreichende Nutzungsrechte zu verfügen. Die Verzollungs-AGB seien als Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt. Durch die Veröffentlichung der deckungsgleichen Verzollungs-AGB verstoße unsere Mandantschaft angeblich gegen die Urheberrechte der Grenzpaket GmbH. Sie sei deshalb gemäß § 97 UrhG zu Unterlassung und Schadensersatz sowie gemäß § 101 UrhG zur Auskunft verpflichtet.
Demzufolge wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Wolff Göbel Wagner bereits bei. Unser Mandant sei zudem nach § 101 UrhG verpflichtet, der Grenzpaket GmbH Auskunft über den Umfang der vermeintlichen Verletzungshandlung zu erteilen. Außerdem wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 887,03.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000.-, zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Grenzpaket GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.