Abmahnung der Acario UG durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund eines fehlenden Links zur OS-Plattform
Die Abmahnung der Acario UG im Einzelnen
Die Acario UG betreibt ein Versandhandelsunternehmen und unterhält zu diesem Zwecke einen Onlineshop für Angelzubehör, weshalb sie nach Aussage von Rechtsanwalt Gereon Sandhage in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu unserer Mandantschaft steht. Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben unterstellt, er habe im Rahmen seines Online-Shops auf der Handelsplattform eBay gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen.
Konkret soll unser Mandant im Rahmen seines Online-Angebots keinen klickbaren Link zur OS-Plattform zur Verfügung gestellt haben. Rechtsanwalt Gereon Sandhage verweist dazu auf die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Seit 9.1.2016 bestehe für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform bereitzuhalten. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung verlangen beim Impressum einen Hinweis auf die OS-Plattform sowie einen anklickbaren Link.
Dieser Verpflichtung soll unsere Mandantschaft vermeintlich nicht nachgekommen sein. Daraus folgert die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen unseren Mandanten. Rechtsanwalt Gereon Sandhage fordert unseren Mandanten auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten.
Zur Beseitigung einer angeblich bestehenden Wiederholungsgefahr habe unsere Mandantschaft die dem Abmahnschreiben bereits vorformuliert beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 334,75 EUR, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 3.000.-, bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Acario UG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.