Abmahnung der Frau Edith Schreiber durch die Kanzlei Reininger wegen unterlassener Namensnennung und nicht genehmigten Bearbeitungen an Fotografien

24. März 2020
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Die Kanzlei Reininger mahnt einen unserer Mandanten im Namen der Frau Edith Schreiber ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantin eine Urheberrechtsverletzung an mehreren Fotografien vorgeworfen.

Die Abmahnung der Frau Edith Schreiber im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf ihrer Website, ihrer Facebook-Seite, auf verschiedenen Werbemitteln und Schulungsunterlagen und als Logo, Fotografien der Gegenseite, in teilweise bearbeiteter Form, zu nutzen. Dadurch sieht sich die Gegenseite in ihren Urheberrechten verletzt.

Unser Mandant soll bei keiner einzigen Nutzung der Fotografien den Namen der Gegenseite als Fotografin genannt haben. Den gegnerischen Rechtsanwälten zufolge, seien dadurch die Urheberpersönlichkeitsrechte gem. §§ 97 Abs. 1 und 2, 13 UrhG verletzt.

Des Weiteren umfasse das Nutzungsrecht unserer Mandantschaft kein Bearbeitungsrecht gem. § 23 UrhG an den 14 streitgegenständlichen Fotografien.

Demzufolge stehe der Gegenseite einerseits Anspruch auf Unterlassung jeglicher Nutzung ohne Namensnennung und andererseits ein Anspruch auf Unterlassung jeglicher Nutzung von bearbeiteten Fotografien zu. Dazu soll unsere Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Außerdem habe sich unser Mandant durch die vermeintlich unberechtigten Nutzungen schadensersatzpflichtig gemacht. Sie soll daher einen Schadensersatz in Höhe von EUR 2.350,25 an die Gegenseite bezahlen.

Zudem fordert die Gegenseite eine angemessene Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte für die 14 Fotografien. Dafür setzen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Betrag von EUR 2.350,25 fest.

Darüber hinaus soll unser Mandant die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Gegnerin in Höhe von EUR 2.085,95 ersetzen, welche sich aus einer 1,3-fachen Gebühr des Gegenstandswertes von EUR 72.350,25 ergibt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Edith Schreiber

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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