Abmahnung der Hellbut & Co. GmbH durch Rechtsanwalt Christian Busold wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

25. September 2019
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der Hellbut & Co. GmbH erhalten. In dem von Rechtsanwalt Christian Busold ausgesprochenen Abmahnschreiben wird behauptet, unser Mandant habe unerlaubt Werbung per E-Mail versandt.

Die Abmahnung der Hellbut & Co. GmbH im Einzelnen

Konkret habe unsere Mandantschaft der Hellbut & Co. GmbH angeblich ohne deren nötige explizite Einwilligung unter ihrer Mail-Anschrift Verpackung angeboten. Eine solche Werbeansprache sowie angeblich erzwungene Blockade von Mail-Account sowie Arbeitszeit zum Erkennen und Löschen des Spam verletzt nach Aussage von Rechtsanwalt Christian Busold Eigentum, Betrieb sowie Wettbewerbsposition seiner Mandantschaft gemäß §§ 823 BGB, 7 f. UWG. Als Störer sei dabei abgesehen vom realen Absender der Inhaber der in der Mail beworbenen oder verlinkten Domain unterlassungspflichtig.

Dies würden weder frühere Info- beziehungsweise Waren-Bestellungen, ähnliche Geschäftsbeziehungen noch ein unterlassener Widerspruch der Hellbut & Co. GmbH gegen früheren Spam rechtfertigen. Falls unsere Mandantschaft eine Einwilligung der Gegenseite behaupten will, müsste sie nach Ansicht des gegnerischen Rechtsanwalts beweisen, wer wann genau welcher Art Werbung im hierzu angeblich unerlässlichen „Double-Opt-In“-Verfahren zugestimmt hat sowie eine Bestätigungs-Rück-Mail vorlegen. Ferner dürfte entgegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG kein konkludentes Einverständnis mit Mail- statt Brief-Werbung unterstellt werden.

Die beanstandete Werbung ist nach Aussage von Rechtsanwalt Christian Busold nicht nur an die schon konkret adressierten, sondern auch an alle weiteren „kerngleich“ verletzbaren Mailadressen seiner Mandantschaft zu unterlassen. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfiehlt der gegnerische Rechtsanwalt unserer Mandantschaft, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits in Anlage bei. Außerdem wird unser Mandant aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.029,35.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 15.750.-, zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Hellbut & Co. GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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