Abmahnung der Kräuterland Natur Ölmühle GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei juravendis wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße in einem Online-Shop
Die Abmahnung der Kräuterland Natur Ölmühle GmbH im Einzelnen
Konkret beanstandet die Gegenseite die Bewerbung von Schwarzkümmelöl mit verschiedenen Aussagen zu dessen Wirkung. Diese Aussagen seien angeblich wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und damit irreführend. Deshalb verstoße unser Mandant gegen Art. 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, § 5 UWG. Daraus folgern die gegnerischen Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch ihrer Mandantschaft gemäß §§ 8, 3, 3a UWG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, § 5 UWG.
Außerdem wird in dem Abmahnschreiben moniert, unser Mandant habe Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, ohne dabei neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Dies stelle einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) dar, weshalb der Kräuterland Natur Ölmühle GmbH ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8, 3, 3a UWG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 PAngV zustehe.
Darüber hinaus habe unser Mandant Waren unter der Bezeichnung „BIO“ beziehungsweise unter Verwendung des BIO-Gemeinschaftslogos angeboten, ohne die Code-Nummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle oder die Angabe des Orts der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar anzubringen. Damit verstoße unsere Mandantschaft vermeintlich gegen Art. 24 Abs. 1a und c der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, weshalb die Gegenseite ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8, 3, 3a UWG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1a, c der Verordnung (EG) NR. 834/2007 habe.
Zur Beseitigung einer durch dieses angeblich unlautere Verhalten eingetretenen Wiederholungsgefahr wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Zudem soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.954,46.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 60.000.-, tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kräuterland Natur Ölmühle GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.