Abmahnung von Lindemann durch Rechtsanwälte Reding, Schmidt, Dr. Bentert

03. Dezember 2009
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Wegen angeblicher Verunglimpfung wurde unsere Mandantin von Herrn Lindemann durch die Rechtsanwälte Reding, Schmidt, Dr. Bentert abgemahnt.

Die Abmahnung von Herr Lindemann im Einzelnen

Die Gegenseite wirft unserer Mandantin vor, sie habe angeblich in einem Schreiben über Herrn Lindemann unwahre Behauptungen aufgestellt. Hierin sahen die gegnerischen Rechtsanwälte eine Verunglimpfung ihres Mandanten, woraufhin sie unsere Mandantin aufgrund der vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufforderten. Darüber hinaus wurde von unserer Mandantin gefordert, sie solle die vermeintlich verunglimpfende Äußerung widerrufen sowie die entstandenen Kosten tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Herrn Lindemann

Doch bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da sie dem Erklärenden weiterreichende Pflichten auferlegen kann. Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben und zur Abgabe einer solchen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert worden sein, so lassen Sie diese überprüfen. Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie umfassend. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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