Abmahnung von Tasa, Eshuijs, Peifer, Reuter und Uptunes GmbH durch Rechtsanwälte Nümann & Lang
Die Abmahnung von Tasa, Eshuijs, Peifer, Reuter und Uptunes GmbH im Einzelnen
Dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte ist zu entnehmen, dass unser Mandant angeblich drei Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz begangen hat: Es wird ihm vorgeworfen, dass er dadurch, dass er den Tonträger „Future Trance Vol. 49“ bei einem Filesharingnetzwerk (sog. Internettauschbörse) anderen Netzwerknutzern zum Download angeboten hat, zum einen die Rechte Matthew Tasas am Musikstück „Never Alone“ verletzt haben soll. Ferner soll unser Mandant angeblich auch die Rechte der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter am Musikstück „Evacuate The Dancefloor“ und die Leistungsschutzrechte der Tonaufnahme „Give!“ des Interpreten „Shaun Baker feat. Maloy“ durch das öffentlich Zugänglichmachen verletzt haben.
Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße fordern die Rechtsanwälte Nümann & Lang unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und machen erhebliche Schadensersatzansprüche geltend. Da aber eine solche Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Folgen und Verpflichtungen entfalten kann, gilt es hier immer genauestens zu prüfen.
Was fällt auf an der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann & Lang ?
Darüber hinaus konnte die Gegenseite bislang nicht nachweisen, dass sie tatsächlich Inhaber der angeblich verletzten Rechte sind. Des Weiteren wurde durch die Rechtanwälte Nümann & Lang lediglich eine bloße Dateiauflistung angeführt, wann angeblich die Rechtsverletzungen stattgefunden haben sollen. Doch die alleinige Auflistung der Dateien genügt nach der Rechtssprechung des Landgericht Hamburgs noch nicht aus, um nachzuweisen, dass diese tatsächlich bei einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Tasa, Eshuijs, Peifer, Reuter und Uptunes GmbH
Haben Sie selbst eine solche Abmahnung mit Unterlassungsverpflichtung erhalten? Dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter.