Abmahnung von Leuchtenzentrale.de durch Rechtsanwalt Lockowandt wegen Wettbewerbsverstoß

03. Dezember 2009
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Unser Mandant erhielt wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Abmahnung von der Leuchtenzentrale.de.

Die Abmahnung von Leuchtenzentrale.de im Einzelnen

Unser Mandant vertreibt wie die Gegenseite auch Leuchten und Leuchtenzubehör, so dass beide Parteien grundsätzlich in einem Wettbewerbsverhältnis zu einander stehen. Die Leuchtenzentrale.de rügt an dem Vertrieb unseres Mandanten, dass dieser angeblich Waren anbietet, ohne entsprechende Angaben über den Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse zu machen. Hierin sieht der gegnerische Rechtsanwalt ein unlauteres Verhalten und somit einen Verstoß gegen die §§ 3, 4 UWG.

Der Abmahnung war auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die unser Mandant aufgrund des vermeintlichen Verstoßes abgeben sollte.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Leuchtenzentrale.de

Da aber eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für den Erklärenden weitreichende Folgen und Verpflichtungen entfalten kann, gilt es hier immer genauestens zu prüfen.

Haben Sie selbst eine solche Abmahnung mit Unterlassungsverpflichtung erhalten? Dann zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter.

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