Abmahnung von den Herren Eshuijs, Peifer und Reuter durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

03. Dezember 2009
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Unser Mandant wurde kürzlich wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz abgemahnt. Er soll in einer Tauschbörse ein Musikwerk anderen Usern zum Download angeboten haben.

Die Abmahnung von den Herren Eshuijs, Peifer und Reuter im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in einer Internettauschbösre das Musikwerk „Evacuate The Dancefloor“ unerlaubt anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Gegner gibt in dem Abmahnschreiben an, die vom Urhebergesetz geschützen Rechte an dem genannten Musikwerk inne zu haben. Aufgrund des vermeintlichen Rechtsverstoßes unseres Mandenten fordern die Rechtsanwälte Nümann, Lang nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Schadensersatzzahlung sowie die Begleichung der gegnerischen Anwaltskosten. Ferner unterbreiteten die Rechtsanwälte ein vermeintlich günstiges Vergleichsangebot.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von den Herren Eshuijs, Peifer und Reuter

Da die vorformulierten Unterlassungserklärungenerklärungen meist sehr weit gefasst sind, sollten diese genauestens überprüft werden, da diese bei einer Abgabe dann weitreichende Folgen haben können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann, Lang erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Gerne klären wir Ihre Fragen im Rahmen einer günstigen Erstberatung ab.

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