Abmahnung von Sony BMG Entertainment, Warner Music Group, EMI Music, Universal Music, edel Entertainment und edel kids durch Rasch Rechtsanwälte

24. November 2009
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Die Abmahnwelle von Rasch Rechtsanwälten geht weiter. Abgemahnt wurden unsere Mandanten aufgrund angeblich von ihnen begangener Urheberrechtsverstöße durch die Verfügbarmachung von Musikdateien zum illegalen Download im Internet.

Die Abmahnung von Sony BMG Entertainment, Warner Music Group, EMI Music, Universal Music, edel Entertainment und edel kids im Einzelnen

Den Mandanten wurde vorgeworfen, zahlreiche Dateien über ein Filesharing-System Dritten verfügbar gemacht zu haben. An den betreffenden Musikdateien behaupten die Abmahnenden, die ausschließlichen Verwertungsrechte innezuhaben. Sie forderten daher die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Schadensersatz zu leisten. Weiter unterbreitet Rasch Rechtsanwälte ein vermeintlich günstiges Angebot zur Erledigung der Angelegenheit, welches der immensen Schadensersatzforderungen gegenüber gestellt wird.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Sony BMG Entertainment, Warner Music Group, EMI Music, Universal Music , edel Entertainment und edel kids

Aufgrund der weitreichenden Folgen bei Abgabe der meist weit gefassten Unterlassungserklärungen sollten diese immer einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Jeder Abmahnung liegt ein individueller Sachverhalt zugrunde, weshalb eine Abmahnung einer Überprüfung im Einzelfall bedarf. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne – auch bundesweit – im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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