Abmahnung der MG Premium Ltd. durch IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Urheberrechtsverletzung an einem Porno

02. September 2019
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Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt einen unserer Mandanten im Namen der MG Premium Ltd. ab. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unsere Mandantschaft habe eine Urheberrechtsverletzung an einem pornographischen Film begangen.

Die Abmahnung der MG Premium Ltd. im Einzelnen

Konkret soll unser Mandant über seinen Internetanschluss einen pornographischen Film mit Hilfe der Internet-Tauschbörse „Bittorrent“ öffentlich zum Download angeboten haben. In dem vermeintlichen Angebot liegt nach Ansicht der Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung beziehungsweise die Verletzung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, hier angeblich aus §§ 94, 95, 19a UrhG.

Nach Aussage der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft handelt es sich bei der MG Premium Ltd. um die Inhaberin der ausschließlichen weltweiten Verwertungsrechte an dem betroffenen Film. Aufgrund dessen machen die gegnerischen Rechtsanwälte Ansprüche auf Beseitigung der Beeinträchtigung gemäß § 97 I UrhG, auf Unterlassung gemäß § 97 I UrhG, auf Vernichtung der Vervielfältigungsstücke gemäß § 98 I UrhG, auf Auskunft gemäß § 101 I UrhG, auf Schadensersatz gemäß § 97 II UrhG sowie auf Aufwendungsersatz gemäß § 97a III UrhG geltend.

Deshalb wird unser Mandant aufgefordert, das angeblich schädigende Verhalten sofort abzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sämtliche Vervielfältigungsstücke zu vernichten, Auskunft über etwaige Vervielfältigungsstücke des Filmes zu erteilen und Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz zu leisten. Um eine vermeintlich zügige und abschließende Lösung zu finden, schlägt die Gegenseite unserer Mandantschaft den Abschluss eines Vergleichs vor.

Nach dieser Vergleichsvereinbarung würde sich unser Mandant zur Anerkennung der Ersatzansprüche der Gegenseite sowie zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung in Anlage beigefügt. Außerdem soll unsere Mandantschaft einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 962,39.- an die Gegenseite bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MG Premium Ltd.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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