Abmahnung „schinken-dieter“ (Herr Dieter Lambertz) durch die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund Verstoßes gegen Grundpreisangabe und der Verletzung verschiedener Informationspflichten

23. Januar 2018
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Die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel mahnt im Namen des Herrn Dieter Lambertz einen unserer Mandanten ab. Dieser soll im Rahmen seiner Angebote auf der Auktionsplattform eBay mehrere Informationspflichtsverletzungen begangen und damit wettbewerbswidrig gehandelt haben.

Die Abmahnung des Herrn Dieter Lambertz („schinken-dieter“) im Einzelnen

Die Gegenseite wirft unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben konkret vor, dass er seinen Kunden jegliche Angaben zum gesetzlichen Widerrufsrecht vorenthalte, obwohl er dazu verpflichtet sei, ihnen ein Widerrufsrecht einzuräumen und/oder sie darüber zu belehren. Auch über das Muster-Widerrufsformular informiere er sie nicht, worin ein Verstoß gegen § 312d Absatz 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Absatz 2 und 3 EGBGB zu sehen sei.

Darüber hinaus fehlen angeblich Angaben hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, obwohl diese nach Artikel 246c Nr. 1 EGBGB erforderlich wären, sowie eine Belehrung darüber, wie ein Verbraucher mit dem gem. § 312 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.

Ebenso sollen die Angebote unseres Mandanten keine Pflichtinformationen gem. § 246c Nr. 2 EGBGB enthalten. Nach dieser Vorschrift müsste unser Mandant die Kunden darüber unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist. Lediglich ein Hinweis in den eBay-AGB sei dafür jedenfalls nicht ausreichend.

Ferner wird ihm vorgeworfen, der nach Art. 246a § 1 Absatz 1 Nr. 8 EGBGB i.V.m. § 312d Absatz 1 BGB bestehenden Verpflichtung nicht nachzukommen, indem er keine Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung stellt.

Auch führt die Gegenseite an, dass unser Mandant keinen aktiven Hyperlink zur Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereithalten, keine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen und keine nach § 2 Preisangabenverordnung erforderlichen Grundpreise angeben würde.

Alles in allem handle unser Mandant nach Meinung der Gegenseite damit wettbewerbswidrig. Daraus ergebe sich auch die Verpflichtung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel dem Schreiben bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung beigefügt hat.

Was fällt auf an der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel?

Wie sich aus den wenigen Angeboten von „schinken-dieter“ bei eBay ergibt, handelt es sich bei diesem um einen Kleinunternehmer, der keine Mehrwertsteuer ausweisen kann.

Kleinunternehmer ist dabei derjenige, wer im vergangenen Gesamtjahr weniger als 17.500,00 € Umsatz (nicht Gewinn!) gemacht hat und auch im laufenden Jahr nach eigener Schätzung weniger als 50.000,00 € Umsatz tätigen wird.

Insofern stellt sich hier die Frage, ob das Risiko und die Kosten einer Abmahnung tatsächlich im Verhältnis zu den offensichtlich geringfügigen Umsätzen stehen.

Darüber hinaus hat sich bereits herausgestellt, dass „schinken-dieter“ bei seinen älteren eBay-Angeboten offensichtlich selbst die Angabe von Grundpreisen nicht beachtet hat.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Dieter Lambertz („schinken-dieter“)

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass eine Unterlassungserklärung bezüglich Verstößen gegen Preisangaben, insbesondere die Grundpreisangabe, höchst riskant sind, da es hier in der Praxis sehr leicht zu weiteren Verstößen kommen kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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