Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „The Simpsons – The Serfsons“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss die TV-Folge „The Simpsons – The Serfsons“ mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. In diesem angeblichen Vorgehen sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sei – so wird jedenfalls angeführt – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.
Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Schreiben bereits ein entsprechendes Muster einer solchen Erklärung beigefügt haben. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 400,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 169,50 – berechnet aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.400 – zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.