Abmahnung von S&P Schäffer & Peters GmbH durch Dr. Jur. Kleim Rechtsanwälte

30. Oktober 2009
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Aufgrund einer angeblichen Geschmacksmusterverletzung erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von der Firma S&P Schäffer & Peters GmbH.

Die Abmahnung von S&P Schäffer & Peters GmbH im Einzelnen

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein zugunsten der Abmahnenden entworfenes und für diese geschütztes Dekor in seinem Online-Shop zum Verkauf angeboten zu haben. Ihm wurde aufgrund dieses angeblichen Vorgehens ein Wettbewerbsverstoß unterstellt. Im Rahmen der Abmahnung wurde der Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung aufgefordert sowie dazu angehalten, die Rechtsverfolgungskosten der Abmahnenden zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der S&P Schäffer & Peters GmbH

Die meist sehr weit formulierten Unterlassungserklärungen enthalten umfangreiche Verpflichtungen, so dass diese stets in rechtlicher Hinsicht geprüft werden sollten.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Jede Abmahnung betrifft eine individuelle Angelegenheit und bedarf als socher auch einer Überprüfung im Einzelfall. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Wir beraten Sie -auch gerne bundesweit- im Rahmen unserer günstigen Erstberatung.

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