Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen
Laut der Rasch Rechtsanwälte hat unser Mandant angeblich bei einem Filesharingnetzwerk, auch Internet-Tauschbörse genannt, die Musikstücke des Musikalbums „In dieser Stadt“ der Künstlerin Christina Stürmer anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten. In dieser unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen sah die Universal Music GmbH ihre vermeintlich alleinigen Nutzungsrechte am streitgegenständlichen Musikalbum verletzt.
In Folge dessen forderte die Gegenseite unseren Mandaten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Darüber hinaus machte sie aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung Ersatzansprüche geltend.
Dem konnten wir aber entgegenhalten, dass unser Mandant weder das Album selbst heruntergeladen hat noch über eine derartige Filesharing-Software verfügt. Auch ein Zugriff Dritter auf den WLAN-Anschluss unseres Mandantens konnte ausgeschlossen werden, da dieser passwortgeschützt ist.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Da jedes Abmahnschreiben ein Einzelfall ist, muss hier genau geprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite.