Abmahnung von Techland Sp. z.o.o. durch Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann wegen Urheberrechtsverletzung

22. Dezember 2009
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Erneut wurde einer unserer Mandanten durch die Techland Sp. z.o.o abgemahnt. Vorgeworfen wurde eine angeblich von ihm begangene Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten eines Computerspiels über ein so genanntes Peet-to-Peer Netzwerk im Internet.

Die Abmahnung der Techland Sp. z.o.o. im Einzelnen

Nach der Ermittlung der vermeintlich zum Computer unseres Mandanten gehörenden IP-Adresse mahnte die Techland SP. z.o.o diesen aufgrund der angeblich von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung ab. Sie forderte den Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Übernahme der ihr durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten auf.

Die meist im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte allerdings nicht ohne rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden, da dies weitreichende Folgen für den Abgemahnten hat.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Techland Sp. Z o. o.

Jede Abmahnung betrifft einen Einzelfall und sollte als socher auch unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Erst dann lässt sich in der Regel entscheiden, ob und wie die Abgabe einer häufig geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung weiter.

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