Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Folgen der TV-Serie „24: Live another day“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen:
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch die Nutzung der Internet-Tauschbörse „bittorrent“ die Rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der Fernsehserie „24: Live another day“ verletzt zu haben. Die Vervielfältigung dieses Werks durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer weltweit stelle eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten nun dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war der Abmahnung beigefügt. Zudem soll dieser einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700,- und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,-, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 915,- bezahlen.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.