Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes
Die Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im Einzelnen
Unser Mandant habe sich wettbewerbswidrig verhalten, da er gegen die Preisangabenverordnung verstoßen habe, indem er den Grundpreis seiner angebotenen Waren nicht angegeben hat und sich so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern verschaffen habe, da es dem angesprochenen Verkehr infolge des fehlenden Grundpreises nicht möglich ist, Preisvergleiche zwischen verschiedenen Anbietern anzustellen.
Gefordert wird nunmehr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiter soll unser Mandant einen Betrag i.H.v. EUR 196,35 bezahlen.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.