Abmahnung des Herrn Michael Staudinger wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

15. September 2020
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Staudinger vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seiner Webseite einen Urheberrechtsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Michael Staudinger im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seiner Webseite ein Lichtbild verwendet habe, ohne die dafür nötigen Nutzungsrechte zu besitzen. Diese lägen allein bei Herrn Staudinger, weshalb die Nutzung widerrechtlich sei.

Infolgedessen soll unser Mandant Auskunft geben, wo, wie oft und wie lange das Bild von ihm verwendet wurde. Außerdem soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 300.- zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Michael Staudinger

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

7 Kommentare

  1. Jürgen Weber, 24. September 2021

    Ich hatte heute eine Erinnerungsmail – ohne eine vorherige – im Mailordner. Das gleiche Spiel. Ein Lizenfreies, kostenloses Bild ohne einen Hinweis auf einen Urheber an Ostern genutzt und ich soll 638 Euro zahlen. Habe jetzt einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt um vielleicht diesem Herrn das Handwerk zu legen.

  2. Borowski, 26. Mai 2021

    Guten Tag,

    genau so eine E-Mail habe ich jetzt auch bekommen. Er fragt aber erst einmal wie lange und wo es benutzt wurde. Interessant wäre mal zu Wissen wie es bei den Anderen ausgegangen ist.

  3. `Heidi, 18. Februar 2021

    Irgendwann vor 3-4 mal ein Foto für den jahreswechsel „kostenlos“ heruntergeladen.
    nur diese Mail von Herrn M.S.
    Ist doch nicht normal, nach so langer Zeit?!?!?
    Ist so etwas nicht verjährt?
    Das Foto ist inzwischen gelöscht (vom Zugesandten Link.
    Was tun?!?!?
    Ratschlag?

    Danke.

  4. Bianca Wurmer, 13. Februar 2021

    Mir geht´s es genauso wie Nina Scholl, habe das Foto auch als kostenloses Foto heruntergeladen und es gab keinen Hinweis auf eine Lizenz oder die Benennung des Urhebers. Ebenfalls habe ich am 09.02.2021 eine Email erhalten mit dem gleichen Text. Diese ist allerdings im Spam-Ordner gelandet und wurde von mir dort erst heute zufällig entdeckt. Ich habe das Foto mittlerweile von meiner Facebook-Seite gelöscht, jedoch zuvor einen Screenshot gemacht.

  5. Nina Scholl, 10. Februar 2021

    Hallo,

    bei uns am 09.02.2021 genau das gleiche. Schickte uns eine E-Mail und den Link des benutzen Fotos. Als wir dieses Foto verwendet haben stand drunter „Lizenzfreies Bild“. Wenn man sich dann die AGB’s genau durchliest, sieht man das wir Ihn Namentlich hätten nennen müssen (zu dem Zeitpunkt der Benutzung des Fotos wussten wir das natürlich nicht!) – Sehr linke Nummer… man hat das Gefühl das der Herr so sein Geld verdienen möchte.
    Eine Antwort auf unsere Mail haben wir noch nicht erhalten.

  6. Claudias Schokowelt Claudia Greubel, 9. Februar 2021

    Mir hat dieser Herr heute ( 9.2.2021) eine Email zugesandt. Er wollte wissen, wie oft und wie lange ich dieses Bild, hierzu sendete er mir den Link von dem Bild, verwendet habe. Bisher hat er sich noch nicht geäußert, wieviel Geld er will
    Was soll ich nun tun?

    Viele Grüße Claudia Greubel

  7. Stefan Kampmann-Bottler, 10. Dezember 2020

    Meine Frau hat es, als Elternbeiratsvorsitzende eines Kindergartens, jetzt auch ereilt.
    Der o.g. Herr hat uns jetzt (09.12.2020) wegen Urheberrecht eines Bildes, welches in einem Spendenaufruf von 2018-2019 für eine neue Kindergartenküche, genutzt wurde, angeschrieben und würde, gegen eine Zahlung von 930€ bis zum 16.12.20, auf weitere Anwaltliche Vertretung verzichten.

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