Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

09. Oktober 2009
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Wieder einmal wurde einer unserer Mandanten von Bushido wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes abgemahnt.

Abmahnung von Bushido im Einzelnen

Laut der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe hat unser Mandant angeblich bei einer Online-Tauschbörse, einem sog. Peer-to-Peer-Netzwerk, das Musikstück „Endgegner“ des Künstlers Bushido anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt. Wegen dieses vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetzes forderten die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, da laut der gegnerischen Rechtsanwälte die Nutzungsrechte an diesem Musikstück alleine dem Künstler zustehen.

Jedoch konnte man dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte keinen Nachweis entnehmen, wem tatsächlich die Nutzungsrechte an dem Musiktitel zustehen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido

Jede vorgegebene Unterlassungserklärung sollte in rechtlicher Hinsicht überprüft werden, da diese meist zu weit gefasst sind und daher weiterreichende Pflichten als erforderlich enthalten.

Aber was tun, wenn man selbst eine solche Abmahnung erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es, diese stets genauestens zu prüfen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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