Abmahnung von Lernhaus Österreich durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

09. Oktober 2009
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Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz mahnte Lernhaus Österreich unsere Mandantin ab.

Die Abmahnung der Lernhaus Österreich im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in ihrem Abmahnschreiben aus, dass unsere Mandantin angeblich in einem File-Sharing-Netzwerk anderen Nutzern Software zum Download angeboten hat, an der Lernhaus Österreich die alleinigen Nutzungsrechte innehaben soll. Die Rechtsanwälte Nümann & Lang forderten daraufhin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf.

Jedoch ist für unsere Mandantin nicht ersichtlich, inwiefern sie gegen das Urheberrecht verstoßen haben soll, da sie zu keinem Zeitpunkt eine solche Datei zum Download freigegeben hat.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Lernhaus Österreich

Doch was tun, wenn man selbst eine Abmahnung erhalten hat? Da jedes Abmahnschreiben ein Einzelfall ist, gilt es, dies genauesten zu prüfen. Auf keinen Fall sollten Sie jedoch untätig bleiben, da in diesem Fall mit einem gerichtlichen Verfahren gerechnet werden muss, durch das erbhebliche Kosten entstehen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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