Abmahnung von Corbis GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

09. Oktober 2009
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Unser Mandant wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz durch die Waldorf Rechtsanwälte abgemahnt.

Die Abmahnung von Corbis GmbH im Einzelnen

Laut der gegnerischen Rechtsanwälte hat unser Mandant auf seiner Internetseite Lichtbilder verwendet, an denen angeblich der Corbis GmbH die alleinigen Nutzungsrechte zustehen. In der Abmahnung wird die angeblich unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Bilder gerügt. Von unserem Mandanten wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Seitens der Gegner wurde aber nicht nachgewiesen, dass die Coribs GmbH tatsächlich die Inhaberin der in Frage stehenden Nutzungsrechte an den Lichtbildern ist. Darüber hinaus liegt der geforderte Pauschalbetrag weit über dem, was in der Praxis üblich ist.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Corbis GmbH

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben bekommen hat? Da jede Abmahung ein Einzelfalls und dadurch immer unterschiedlich gelagert ist, gilt es hier genauestens zu prüfen. Gerne übernehmen wir das für Sie. Im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung gerne weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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