Einstweilige Verfügung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwälte volke2.0

31. August 2012
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Unser Mandant hat eine einstweilige Verfügung der Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH erhalten. Diese werden von den Rechtsanwälten volke2.0 vertreten.

Die einstweilige Verfügung der Internetmarketing Bielefeld GmbH im Einzelnen

Im Rahmen der einstweiligen Verfügung wurden diesem Klauseln in der Widerrufsbelehrung sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten. Ferner wurde diesem eine Werbung mit Garantien bei Druckerpatronen sowie eine Werbung mit Testergebnissen verboten.

Als Streitwert wurden vom Landgericht Frankfurt am Main 20.000 € festgesetzt.
Unser Mandant hatte hier auf die Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH nicht reagiert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei einstweiliger Verfügung der Internetmarketing Bielefeld GmbH

Es gilt stets die Devise sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Wir empfehlen die Berechtigung im Einzelfall prüfen zu lassen. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel ist dreißig Jahre lang gültig. Bei einem Verstoß drohen Ordnungsmittel bis zu 250.000 €.

Haben Sie auch eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bundesweit!

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