Helene Fischer wehrt sich erfolgreich gegen die NPD

07. April 2015
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Helene Fischer muss die Verwendung ihres Hits „Atemlos“ im Wahlkampf der NPD nicht dulden.

Fischer hatte bereits im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirkt, diese wurde jedoch auf Antrag der rechtsextremen Partei wieder aufgehoben. Das Thüringer Oberlandesgericht hat nun in dem Berufungsprozesses den Erlass der einstweiligen Verfügung bestätigt.

Das Gericht urteilte, Helene Fischer müsse es nicht hinnehmen, für Wahlkampfzwecke einer Partei missbraucht zu werden, deren Einstellung und Gesinnung sie selbst in keiner Weise teile. Auch wenn das Lied im vorliegenden Fall nicht direkt als Hymne oder Wahlkampf-Song durch die NPD verwendet wurde, sei es nicht auszuschließen, dass ein unabhängiger Durchschnittsbeobachter dennoch eine Verbindung zwischen Helene Fischer und der NPD herstellen könnte. Die Möglichkeit einer daraus resultierenden Rufschädigung müsse kein Künstler akzeptieren.

Neben Helene Fischer gingen auch die Band „Die Höhner“  sowie die Gruppe „Wir sind Helden“ gerichtlich gegen die Verwendung ihrer Hits auf NPD-Veranstaltungen vor.

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