Redtube-Abmahnanwalt Urmann muss Schadensersatz zahlen
Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen hatte im Dezember 2013 mehrere tausend Nutzer der Porno-Streaming-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch das Streamen von Erotik-Filmen abgemahnt und im Namen der The Archive AG Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Grundlage für die massenhaften Abmahnungen waren Beschlüsse des Landgerichts Köln, welche die Ermittlung und Herausgabe von IP-Adressen der Redtube-Nutzer ermöglichten. Im Nachhinein revidierte das Gericht seine Ansicht jedoch und bestätigte, dass die Abfrage der IP-Adressen nie genehmigt hätte werden dürfen. Auch die rechtliche Grundlage der Abmahnungen war fragwürdig.
Ein Abgemahnter zog in Regensburg vor Gericht und reichte eine Schadensersatzklage gegen den heute nicht mehr als Anwalt zugelassenen Thomas Urmann und die Rechtsanwaltskanzlei U + C (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) ein.
Nachdem für Urmann und die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin vor Gericht erschienen war, wurde am 20.03.2015 ein Versäumnisurteil (AG Regensburg, Az. 3 C 451/14) verkündet. Thomas Urmann wurde gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zu Schadensersatz wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt. Ersatzfähiger Schaden seien die Kosten, die dem Abgemahnten zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind.