14 Millionen Bußgeld für Deutsche Wohnen wegen Datenschutzverstoß?

19. Mai 2023
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DSGVO Datenschutz Grundverordnung Tastatatur EU Sterne

Der EuGH-Generalanwalt veröffentlicht seine Schlussanträge zum Thema verschuldensunabhängiger Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO durch Unternehmen. Geklagt hatte die Berliner Datenschutzbehörde gegen das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus.

Das Immobilienunternehmen „Deutsche Wohnen“ aus Berlin hat laut Berliner Datenschutzbehörde gegen die DSGVO verstoßen, weshalb die Behörde einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt hat. Das Unternehmen „Deutsche Wohnen“ ist gerichtlich gegen diesen Bescheid vorgegangen. Die deutschen Gerichte sind sich uneinig und riefen den EuGH zur Hilfe; nun legt der EuGH-Generalanwalt seine Schlussanträge in der Sache vor.

Der Vorwurf der Datenschutzbehörde ist, dass die Deutsche Wohnen die persönlichen Daten von Mietern nicht ordnungsgemäß verwaltet habe. Dies stelle einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

Zur Frage steht, ob ein vorwerfbares Verhalten des beklagten Unternehmens vorliegen muss, um ein Bußgeld wegen eines Datenschutzverstoßes verhängen zu können. Die Berliner Datenschutzbehörde sieht dies nicht so und führt in ihrer Klage auch nichts zu einem etwaigen Verstoß aus. Die Deutsche Wohnen ist anderer Meinung.

Letzterer Meinung folgt nun auch der EuGH-Generalanwalt. Demnach sei der Nachweis eines schuldhaften Verstoßes für das Verhängen eines Bußgeldes notwendig.

Der EuGH muss dieser Meinung nicht folgen, tut dies jedoch in vielen Fällen.

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