Dürfen lederverarbeitende Designer als Mörder bezeichnet werden?

02. Mai 2023
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Sollte Kleidung aus Echt-Leder produziert werden dürfen? Jedenfalls darf die Influencerin Tessa Bergmeier eine Hamburger Modedesignerin auf Instagram als Mörder betiteln, weil diese Leder verarbeite. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und verletze damit nicht das Persönlichkeitsrecht der Designerin, so das LG Hamburg.

Die Influencerin Tessa Bergmeier bezeichnete eine Hamburger Mode-Designerin in einem Instagram-Post als „Mörder“, weil diese Leder verarbeite. Daraufhin wehrte sich die Designerin (Liz Malraux) und mahnte die Influencerin mit 26.000 Followern ab: ihre Äußerung beeinträchtige sie in ihrem Persönlichkeitsrecht.

Dies sah die stolze Veganerin jedoch anders und verfasste als Reaktion einen Post, in dem sie sich zu ihrer Aussage bekennt und statuiert, nicht aufzuhören, die Wahrheit zu sagen. Sie werde also auch weiterhin z.B. Modeschauen für Kleidung aus Echt-Leder als „Kadaverschauen“ zu bezeichnen. Daraufhin zogen die beiden Parteien vor Gericht.

Dort bekam Tessa Bergmeier Recht vom LG Hamburg: ihre Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, da sie ein Teil der öffentlichen Debatte bzgl. der Verarbeitung von Echt-Leder darstellten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

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