Verstößt die Musikhinterlegung von Instagram-Beiträgen gegen das Urheberrecht?
Bei vielen Instagram-Nutzern sorgen Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts für Aufregung. Ihnen wurde die Nutzung von Musik der plattformeigenen Musikbibliothek zur Hinterlegung der eigenen Beiträge zum Verhängnis. Wer also dachte, man könne die Musik verwenden ohne sich Gedanken über Lizenzen machen zu müssen, der hat nur bedingt recht. Während sich Nutzer die Instagram ausschließlich zu privaten Zwecken verwenden tatsächlich keine Sorgen machen müssen, wird die Musiknutzung für Accounts nicht privater Art durch die Meta-Richtlinie untersagt. Interessant dabei ist, dass kommerzielle Accounts die Musikbibliothek laut der Social-Media-Plattform eigentlich von vornherein nicht nutzen können, dennoch scheint es als würden sich auch manche Inhaber dieser Accounts Zugriff dazu verschaffen können. Außerdem kann ein augenscheinlich privater Account, je nach Tätigkeit und Ausrichtung, als nicht privat eingestuft werden, sodass die Musikbibliothek ggf. nicht genutzt werden darf.