Buchpreisbindung zukünftig auch für E-Books

24. April 2015
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Bücher fliegen von einem Stapel in einen E-Book-Reader

Elektronische Bücher, sogenannte E-Books, sollen in Zukunft unter das Buchpreisbindungsgesetz fallen und müssen damit verpflichtend vom Verlag mit einem Festpreis ausgezeichnet werden. Die dazu erforderliche Gesetzesänderung hat die Bundesregierung gestern bekannt gegeben. Online-, sowie traditionelle Buchhändler sind dann über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten dazu verpflichtet, den vom Verlag festgeschriebenen Preis nicht zu unterbieten, anderenfalls drohen Schadensersatz- und Unterlassungsklagen.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels begrüßte den neuen Gesetzentwurf. Die Bundesregierung leiste damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Vielseitigkeit von Buchtitel und Buchhandlungen. Das Buch sei ein schützenswertes Kulturgut, welches durch den Preiskampf der Online-Konkurrenz in Gefahr sei. Anders als den traditionellen Buchhändlern, ist es Online-Buchhändlern wie Amazon oder Google bislang möglich, elektronische Ausgaben der Bücher zu deutlich geringeren Preisen als bei deren gedruckten Exemplare zu verkaufen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht in Preispolitik der Online-Händler eine unzulässige Unterwanderung der Buchpreisbindung, welche jedoch durch die Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes unmöglich würde.

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