Abmahnung der Marktwächter: Neue WhatsApp-Nutzungsbestimmungen unzulässig
Bis zum 25. September müssen die Nutzer des Messengers den geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Tun sie dies nicht, können sie die App nicht weiter benutzen. Doch die Einwilligung hat weitreichende Folgen: WhatsApp will künftig die Daten der Nutzer und insbesondere deren Telefonnummer an das Mutterunternehmen Facebook weitergeben. Darüber hinaus sollen auch die Telefonnummern übertragen werden, die der jeweilige Nutzer in seinem Adressbuch eingespeichert hat. So sind auch Nicht-WhatsApp-Nutzer von der Regelung betroffen, die regelmäßig nicht in die Weitergabe ihrer Daten eingewilligt haben werden.
Durch die Übertragung der Daten wird eine detailliertere Analyse des Nutzerverhaltens ermöglicht. Darüber hinaus könnte Facebook die auf der Social-Media-Plattform geschaltete Werbung weiter personalisieren. Lediglich letzterer Nutzung kann dabei widersprochen werden.
Die Betreiber des Nachrichtendienstes haben nun bis zum 21. September Zeit, auf die Abmahnung des vzbv zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wird eine solche nicht abgegeben, wird der vzbv gegebenenfalls gerichtlich gegen das Messenger-Unternehmen vorgehen.
A., 21. September 2016
Für die WhatsApp Dienste können uns Kosten berechnet werden. (So steht es im Nutzungsvertrag)!Welche Art von Dienste und welche Art von Kosten kommen auf uns zu?