Juncker zieht „Fair-Use“-Entwurf der EU-Kommission zur Ausgestaltung des Roaming-Endes zurück

13. September 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1143 mal gelesen
0 Shares
Koffer in SIM-Karten-Form

Der vor gut einer Woche von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf zur Neuregelung der Roaming-Gebühren ist bei Verbraucherschutzexperten auf heftige Kritik gestoßen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ließ den umstrittenen „Fair-Use“-Vorschlag daraufhin zurückziehen, die EU-Kommission arbeitet nun an einer Alternative.

Ziel der EU-Kommission war es ursprünglich gewesen, die Roaming-Gebühren vollständig abzuschaffen. Dies sollte eigentlich schon dieses Jahr geschehen, allerdings wurde eine Übergangfrist vereinbart, die Gebühren fallen damit erst im Juni 2017. Die „Fair-Use“-Regelungen sahen jedoch eine Begrenzung des gebührenfreien Roamings auf 90 Tage vor. Verbrauchern wäre es damit zwar grundsätzlich möglich gewesen, kostenfrei im europäischen Ausland zu telefonieren, SMS zu verschicken und zu surfen, ab dem 91. Tag hätte der Netzbetreiber jedoch Gebühren erheben können. Darüber hinaus hätte der Mobilfunkanbieter vom Kunden verlangen können, sich alle 30 Tage mindestens einmal im Heimatnetz einzubuchen. Durch diese Einschränkungen sollte ein Missbrauch des Endes der Roaming-Gebühren verhindert werden. Insbesondere sei zu befürchten, dass Verbraucher dauerhaft einen günstigeren ausländischen Mobilfunkvertrag im Inland nutzen könnten. Laut Vizepräsident der EU-Kommission Andrus Ansip und EU-Kommissar Günther Oettinger könnte die uneingeschränkte Abschaffung der Extrakosten zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und stetig steigenden Mobilfunkpreisen führen.

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags war scharfe Kritik laut geworden. Der Verbraucherschützerverband Beuc warf der EU-Kommission vor, an der Schaffung „eines echten Binnenmarkts“ gar nicht interessiert zu sein. Das Interesse der Telekommunikationsindustrie würde über das der Endverbraucher gestellt. Michel Reimon, Mitglied der Fraktion Die Grünen im Europäischen Parlament, nannte den Vorschlag eine „Farce und eine vergebene Chance“.

EU-Kommissionspräsident Juncker gab den kritischen Stimmen nunmehr nach und nahm das umstrittene Papier zurück. Die Regelungen sollen nun überarbeitet und mit den Mitgliedstaaten abgesprochen werden. Mitte Dezember sollen sie dann beschlossen werden. Dabei bleibt abzuwarten, inwieweit das Interesse der Verbraucher in die Neuregelung einfließen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a