Ich wurde abgemahnt – was nun?

03. Juli 2008
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Erste Hilfe, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben Gerade Privatpersonen und kleine Betriebe fürchten sich davor, und in der letzten Zeit geistert sie immer häufiger durch die Medien: die so genannte Abmahnung. „Abmahnwelle“ und „Abmahnanwalt“ sind nur zwei der Kunstbegriffe, die von den Medien gerne herangezogen werden, wenn wieder über einen derartigen Fall berichtet wird. Doch was ist eine Abmahnung eigentlich und wie kann man sich im Falle eines Falles gezielt dagegen wehren?

Gerade Privatpersonen und kleine Betriebe fürchten sich davor, und in der letzten Zeit geistert sie immer häufiger durch die Medien: die so genannte Abmahnung. „Abmahnwelle“ und „Abmahnanwalt“ sind nur zwei der Kunstbegriffe, die von den Medien gerne herangezogen werden, wenn wieder über einen derartigen Fall berichtet wird. Doch was ist eine Abmahnung eigentlich und wie kann man sich im Falle eines Falles gezielt dagegen wehren?

Was ist eine Abmahnung?

Vereinfacht gesagt ist eine Abmahnung die außergerichtliche, zivilrechtliche Aufforderung einer Partei an eine andere Partei, ein bestimmtes, aus ihrer Sicht rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Ihr beigefügt ist zumeist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen.

Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Am häufigsten kommt sie in den Bereichen des Patent-, Marken-, Wettbewerbs- (vgl. § 12 I UWG) und Urheberrechts zum Einsatz. Nicht damit zu verwechseln sind hingegen die Abmahnungen im Arbeitsrecht und im Mietrecht, die zwar einen ähnlichen Hintergrund, jedoch andere Rechtsnormen und -folgen haben.

Gerade in der jüngsten Zeit werden oftmals Nutzer so genannter „Tauschbörsen“ im Internet, Homepage-Betreiber, Blogger oder auch Verkäufer in Internet-Auktionshäusern zu Adressaten von Abmahnungen, denn die Abmahnung ist längst nicht mehr nur im gewerblichen Bereich vertreten. Prekär ist die Situation insbesondere durch die damit verbundenen hohen Kosten, die schnell bei mehreren tausend EUR liegen können und in der Regel nicht von einer etwaigen Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Eine Abmahnung kann auf vielfältigen Wegen zu Ihnen gelangen. In der Regel erhalten Sie sie vorab per E-Mail oder Fax und anschließend nochmals per Einschreiben. Gerade für Gewerbetreibende gilt daher: Rufen Sie mindestens einmal täglich Ihre E-Mails ab, denn auch auf diesem Wege können wichtige Dokumente zu Ihnen gelangen! Ist die Abmahnung erst einmal da, dann…

Zuallererst: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt!

Gerade juristisch unerfahrene Menschen vergessen, dass eine Abmahnung ohne jegliche gerichtliche Überprüfung zugesandt wird und lediglich die Rechtsauffassung der gegnerischen Partei wiedergibt. Bei weitem nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, sei sie auch noch so raffiniert formuliert. Mitunter wird auch gezielt die juristische Unerfahrenheit Einzelner ausgenutzt, um sie zur Zahlung zu bewegen.

Als Nächstes: Lesen Sie sich die Abmahnung in aller Ruhe durch.

Die Abmahnung muss eine Schilderung der begangenen und fortan zu unterlassenden Handlung beinhalten und zumindest so detailliert sein, dass Sie als Empfänger das zu unterlassende Verhalten erkennen können. Lassen Sie sich nicht von den oftmals breit gestreuten Zitaten und Urteilen verwirren, denn manche Anwälte setzen bewusst auf dieses Mittel, um den Druck zu erhöhen.

Dann: Lesen Sie sich die Abmahnung nochmals ausführlich und in Ruhe durch. Überlegen Sie, ob Sie die Handlung genau so wie genannt begangen haben.

Haben Sie die beanstandete Handlung tatsächlich begangen oder zumindest mit zu verantworten? Haben Sie das genannte Musikstück oder den Film zum Download angeboten oder selbst heruntergeladen? Waren Sie zu dem Zeitpunkt überhaupt zuhause? Könnte jemand von außen über Ihr vielleicht offenes WLAN die Handlung begangen haben? Haben Sie eventuell Mitnutzer Ihres Internetzugangs, wie beispielsweise Kinder, Ehepartner oder Mitbewohner, die die Handlung begangen haben könnten? Machen Sie sich Notizen, denn diese helfen beim späteren Gespräch mit dem Anwalt, gezielt gegen die Abmahnung vorzugehen.

Und nun: Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Nachdem Sie sich die Abmahnung in aller Ruhe mehrfach durchgelesen haben, ist schnelles Handeln gefragt. Die meisten Abmahnungen setzen eine bewusst kurze Frist an, beispielsweise über das Wochenende, um den Druck auf den Abgemahnten abermals zu erhöhen. Nach erfolglosem Verstreichen der Frist wird die Gegenseite in der Regel zu gerichtlichen Maßnahmen greifen.

Versuchen Sie keinesfalls, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie ohne anwaltliche Unterstützung keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf!

Der Erfahrung nach besteht eine gute Chance, bei entsprechend professioneller anwaltlicher Vertretung den Streitwert und somit Ihre Kosten zu mindern, und die Unterlassungserklärung in modifizierter Form abzugeben, beispielsweise mit geringerer Vertragsstrafe. In einigen Fällen kann eine Abmahnung sogar ganz aus dem Weg geräumt werden, wobei auch rechtliche Schritte gegen den Abmahnenden denkbar sind. Auch eine bewusst zu kurz angesetzte Frist kann durch einen guten Anwalt verlängert werden, um das weitere Vorgehen in Ruhe zu besprechen. Vermeiden Sie auf jeden Fall, selbst aktiv zu werden und nehmen Sie auch keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall!

Keinesfalls sollten Sie nach dem „Vogel-Strauß-Prinzip“ die Abmahnung einfach ignorieren. Es besteht das Risiko, dass die gegnerische Partei gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt, deren Folgen gerade für Gewerbetreibende ein ernstzunehmendes Problem darstellen können, ganz abgesehen von den höheren Kosten eines solchen Verfahrens.

Ein Tipp zum Schluss: In der Regel folgt auf urheberrechtliche Abmahnungen kein Strafverfahren.

Insbesondere bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts ist häufig von einem parallelen Strafverfahren die Rede. Auch hier gilt: Bewahren Sie Ruhe und konsultieren Sie einen Anwalt! In der Regel werden bei geringfügigen Verletzungen die Strafverfahren nicht weiter betrieben und dienen lediglich zur Identitätsfeststellung des Verursachers. Falls Sie nicht im großen Stil gewerblich Urheberrechte verletzt haben, so haben Sie vermutlich von strafrechtlicher Seite nichts weiter zu befürchten. Die Androhung des Abmahnenden ist oftmals nur ein Mittel, den Druck auf Sie abermals zu erhöhen. Aber auch hier ist anwaltlicher Rat unerlässlich, um nicht doch den Folgen eines Strafverfahrens ausgesetzt zu werden.

Ihr Ansprechpartner

Jeder Fall ist anders und erfordert eine individuelle Betreuung. Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen hat jahrelange Erfahrung insbesondere im Bereich des Internets/IT, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts. Wie sind Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Abmahnung und beraten Sie gerne auch in Ihrem Fall. Sie erreichen uns:

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