Achtung Abmahngefahr: Nutzer von Popcorn Time wegen P2P-Streaming im Visier!
Brisant dabei: Auf Popcorn Time werden Filme gestreamt. Doch während nach der Redtube-Abmahnwelle im Dezember 2013 im Laufe des letzten Jahres national und international noch zugunsten einer grundsätzlichen Zulässigkeit von Streaming entschieden wurde, kommt im Fall von Popcorn-Time eine unterschiedliche Technik des Streamings zum Einsatz. So wird im Gegensatz zu herkömmlichem Streaming bei Nutzung von Popcorn Time während des Ansehens eines Streams dieser mittels eines P2P-Netzes, vergleichbar wie bei Filesharing, gleichzeitig auch selbst hochgeladen und damit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Da auf dem Portal Popcorn Time aktuelle Kinofilme und Serien in illegaler und urheberrechtsverletzender Weise angeboten werden, drohen auch nichtsahnenden Usern teure Abmahnungen.
Haben Sie vielleicht selbst auch eine derartige Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.