Hausdurchsuchungen nach Redtube-Abmahnungen

28. Januar 2015
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Im Namen der Firma „The Archive AG“ verschickte die Kanzlei U+C Ende 2013 Abmahnungen an ca. 36.000 Telekom-Kunden. Den Empfängern wurde vorgeworfen, durch Streaming über die Erotikfilm-Plattform Redtube Urheberrechtsverletzungen an den gestreamten Filmen begangen zu haben. Neben einer Unterlassungserklärung forderten die Anwälte eine Schadensersatzzahlung in Höhe von mindestens 250 Euro.

Als der EuGH Streaming als legal eingestuft hat, hatten verunsicherte Verbraucher jedoch bereits 600.000 Euro gezahlt. Berichten von welt.de zufolge soll sich das Geld auf einem Schweizer Bankkonto befinden, weshalb die Aussicht für die Betroffenen, an ihr Geld zu kommen, schlecht ist.

Das Ganze soll nun aber auch noch ein juristisches Nachspiel haben: Die Kölner Staatsanwaltschaft will gegen die Abmahner vorgehen, und hat bereits im November 2014 erste Büros der abmahnenden Rechtsanwälte durchsucht. Die Richter des zuständigen Amtsgerichts sollen von den Abmahnanwälten bewusst getäuscht worden sein, um an die IP-Adressen der Abgemahnten zu kommen. So legten die Abmahner dem Gericht wohl gefälschte Cover-Abbildungen der angeblich illegal heruntergeladenen Pornos vor. Zudem wurde in der eidesstattlichen Versicherung, die dem Amtsgericht vorgelegt wurde, von Downloads die Rede, und nicht von Streaming. Erste Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung der Richter sollen bei den Hausdurchsuchungen bereits gefunden worden sein.

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